Sanktionen gegen Russland
Sanktionen der EU und des Vereinigten Königreichs gegen den Kauf und die Einfuhr von russischem Eisen und Stahl
Das elfte Sanktionspaket der Europäischen Union (EU) hat Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter russischer Eisen- und Stahlerzeugnisse in die EU eingeführt. Ab dem 30. September 2023 müssen Importeure nachweisen, dass bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse oder in einem Produkt enthaltene Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates nicht aus Russland stammen.
Wir sind uns außerdem der EU-Einfuhrsanktionen/-beschränkungen (Verordnung (EU) Nr. 2022/355 des Rates) gegen Belarus und Waren mit Ursprung in Belarus bewusst.
Nach sorgfältiger Prüfung und nach bestem Wissen und Gewissen enthält keines unserer gekauften Produkte Eisen- oder Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2474, mit Ursprung in Russland. Sie enthalten auch keinen in der Verordnung (EU) 2022/355 des Rates aufgeführten Stahl mit Ursprung in Belarus.